Unterrichtsregelungen ab dem 01.02.2021

Haiger, 22.01.2021.

Zur nachhaltigen Eindämmung der Pandemie hat der Hessische Kultusminister die Maßnahmen, die für den Unterrichtsbetrieb ab dem 11.01.2021 angeordnet waren, bis zum 14.02.2021 unverändert verlängert.
  

Jahrgänge 5 und 6

  • Für die Jahrgänge 5 und 6 wird vom 11.01. - 14.02.2021 die Präsenzpflicht ausgesetzt. Im Sinne einer Kontaktreduzierung sollen Schülerinnen und Schüler, wann immer möglich, zu Hause betreut werden. Sie nehmen von zuhause aus im Rahmen des schulischen Angebotes am Distanzunterricht teil. Dieser umfasst dieselben Unterrichtsinhalte wie das Unterrichtsangebot in der Schule. Daher haben weder Schüler, die in die Schule kommen, einen Vorteil, noch werden die zuhause bleibenden Schüler benachteiligt.
  • Ist eine häusliche Betreuung Ihres Kindes in den Jahrgängen 5 und 6 nicht möglich, so teilen Sie den Klassenlehrkräften bitte mit, ob Ihr Kind an allen Schultagen bis zum 14.02.2021 in der Schule unterrichtet werden soll. Füllen Sie in diesem Fall dieses Anmeldeformular aus und mailen Sie es der Klassenlehrkraft Ihres Kindes.

  • Sollten sich Ihre persönlichen Voraussetzungen im Laufe dieser Zeit ändern, bleibt Ihnen weiterhin die Möglichkeit erhalten, Ihr Kind für den Präsenzunterricht anzumelden oder aber auch vom Präsenzunterricht abzumelden. In diesem Fall teilen Sie bitte diese Entscheidung bis spätestens Freitagmorgen mit Wirkung zur jeweils neuen Schulwoche mit.
     

Abschlussklassen 9 Hauptschule und 10 Realschule

  • Der Unterricht in den Klassen 9H und 10R erfolgt im Rahmen von Präsenzunterricht entsprechend des aktuell gültigen Stundenplans in der Schule. Die Klassen werden in A- und B-Gruppen geteilt und in benachbarten Räumen (siehe Raumplan unten) untergebracht werden. Die Lehrkraft ist zeitgleich für beide Teilgruppen zuständig.

    • 9H1-A: A21;  9H1-B: B22

    • 9H2-A: A11;  9H2-B: B12

    • 10R1-A: B32;  10R1-B: A31

    • 10R2-A: C12;  10R2-B: B11

       

Regelungen für alle anderen Klassen

  • Für alle Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (mit Ausnahme der Abschlussklassen) findet Unterricht ausschließlich in Form von Distanzunterricht zuhause statt. Während des Distanzunterrichts besteht für die Schülerinnen und Schüler Schulpflicht. Sie werden über die abgesprochenen Kommunikationswege mit Aufgaben versorgt.

 

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