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Verordungsänderung hinsichtlich Betreuungsgruppen

Haiger, 21.03.2020

Am 20.03.2020 hat das Land Hessen die zweite Verordnung zur Bekämpfung des CoronaVirus geändert. Diese Änderung ermöglicht nun auch dann die Betreuung von Kindern, wenn nur eines von beiden Elternteilen systemrelevanten Berufsgruppen zugehörig ist. Der Kreis der betreuungsberechtigten Kinder ist damit erweitert worden.

Benötigen Eltern eine Betreuung an der JTS, so melden diese ihren Betreuungsbedarf (auch welche Tage, vormittag, nachmittag) zunächst telefonisch (02773-3054) oder per Mail (corona-betreuung_at_jts-ldk.de; _at_ durch @ ersetzen) an das Sekretariat. Nach wie vor gilt, dass Eltern, die das Angebot in Anspruch nehmen wollen, eine Bestätigung ihres Arbeitgebers benötigen. Ein entsprechendes Formular erhalten betroffene Eltern beim Sekretartiat der Schule.

Da die oberste Priorität aller Maßnahmen das Verhindern von Ansteckungen und Weiterverbreitung des Virus ist, gelten die folgenden Einschränkungen:

Nicht betreut werden dürfen Kinder, die ...

  • Krankheitssymptome aufweisen,
  • in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit diesen Personen noch keine 14 Tage vergangen sind oder
  • die sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem Corona-Virus aufgehalten haben.

Eine Betreuung in der JTS ist in der Zeit von 7.50 Uhr bis 15.10 Uhr für Kinder der Klassen 5 und 6 in Kleingruppen von drei bis fünf Schülern und Schülerinnen möglich.

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