StartArchivArchiv 2020Hinweise zum Unterrichtsstart am 27.04.

Hinweise zum Unterrichtsstart am 27.04.

Haiger, 24.04.2020.  -  Aktualisierungen beachten!

Für die Abschlussklassen 10R und 9H wird ab dem 27.04.2020 der Unterricht in der Schule wieder beginnen. Die hiervon betroffenen Schülerinnen und Schüler werden durch Ihre Klassenlehrkräfte über den 1. Schultag und alle weiteren Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit vorab per IServ-Mail informiert.

Da die Sicherheit und Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte an erster Stelle stehen, gilt es, eine Reihe von Schutzmaßnahmen, insbesondere die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen, zu beachten. Daher weisen wir ausdrücklich auf die folgenden Informationen hin und bitten darum, diese gewissenhaft zu lesen. Jede Schülerin und jeder Schüler muss zur Absicherung der eigenen Gesundheit und die der anderen beitragen, indem er bzw. sie sie persönlich Verantwortung für entsprechende Vorsorgemaßnahmen übernimmt.

  • Elternschreiben des Schulamtes für alle Erziehungsberechtigten: Download
  • Hygieneplan Corona für die Schulen des Hessischen Kultusministeriums: Download
    Anhang zum Hygieneplan Corona: Hinweise zum Umgang mit den Behelfs-/Alltagsmasken: Download
  • Schulischer Hygieneplan: Download
  • Presseinformation des Lahn-Dill-Kreises zu Hygieneregelungen: Download
  • Sechste Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des
    Corona­Virus: Download

Informationen des VLDW zum Bustransport

  • Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz im ÖPNV ist Pflicht (dabei ist jede Mund-Nasen-Bedeckung ausreichend, die geeignet ist, die Ausbreitung von Tröpfchenpartikeln zu verringern).
  • Ausgenommen von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können sowie das Fahrpersonal selbst.
  • Die Pflicht zur Einhaltung eines Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen gilt gemäß der Verordnung des Landes Hessen nicht im ÖPNV.
  • Die Kontrollpflicht zur Einhaltung dieser Pflichten liegt nicht beim Fahrpersonal.
  • Der Einstieg in die Busse erfolgt im Moment noch durch die hinteren Türen, sollte der Fahrer aber durch einen Spukschutz (Plexiglasscheibe o. Ä.) geschützt sein, obliegt es ihm, auch die vordere Tür wieder zu öffnen.
     

Weitere Informationen zum Unterrichtsstart finden Sie auch auf der Seite des Hessischen Kultusministeriums.

 

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